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Ferienvermietung Ibiza: Eintragung in die Temporären Tourismusplatz-Börsen

Die Öffnung der temporären Tourismusplatz-Börsen durch den Consell Insular d'Eivissa hat großes Interesse bei Eigentümern und Investoren geweckt, die die Ferienvermietung Ibiza als strategische Option betrachten.

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Die Ferienvermietung Ibiza unterliegt weiterhin einem besonders restriktiven rechtlichen und territorialen Rahmen. In den vergangenen Jahren haben das Moratorium für die Vergabe neuer Tourismusplätze, die Maßnahmen zur Begrenzung des touristischen Angebots sowie die zunehmende behördliche Kontrolle der touristischen Nutzung dazu geführt, dass die Erlangung einer Genehmigung für die touristische Vermietung von Immobilien erheblich erschwert wurde.

Vor diesem Hintergrund hat die Öffnung der temporären Tourismusplatz-Börsen durch den Consell Insular d’Eivissa großes Interesse bei Eigentümern und Investoren geweckt. Zwar stellt dieses System keine Liberalisierung des Marktes dar und garantiert auch nicht automatisch die Erteilung einer touristischen Lizenz, es ermöglicht jedoch etwas, das bislang praktisch kaum realisierbar war: die Eintragung in das System und die Positionierung im Hinblick auf zukünftige Verfügbarkeiten von Tourismusplätzen.

Das System

Ferienvermietung Ibiza: Was sind die Tourismusplatz-Börsen und warum sind sie Relevant?

Die temporären Tourismusplatz-Börsen sind ein vom Consell d’Eivissa geschaffenes Instrument zur Verwaltung künftig verfügbarer Tourismusplätze auf der Insel.

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass Interessenten sich entsprechend der Reihenfolge des Eingangs ihrer Anträge in eine Warteliste eintragen lassen können und dadurch eine bevorzugte Position für zukünftige Zuteilungen erhalten.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Eintragung allein weder die Erteilung einer touristischen Lizenz noch die automatische Aufnahme der touristischen Tätigkeit bedeutet. Die spätere touristische Nutzung der Immobilie hängt sowohl von der tatsächlichen Verfügbarkeit von Tourismusplätzen als auch von der vollständigen Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ab.

Praktisch bedeutet dies:

  • Die verfügbaren Tourismusplätze sind begrenzt
  • Ihre Verfügbarkeit hängt von vorherigen Abmeldungen ab
  • Die Vergabe erfolgt nach einem spezifischen Verwaltungsverfahren

Wichtiger Hinweis

Es handelt sich daher um ein begrenztes System, das von der tatsächlichen Verfügbarkeit abhängt.

Rechtlicher Rahmen

Rechtlicher Rahmen und Vorherige Prüfung der Immobilie

Die Regelung der Ferienvermietung auf den Balearen basiert in erster Linie auf dem Gesetz 8/2012 über den Tourismus der Balearischen Inseln sowie auf dessen späteren Änderungen, insbesondere durch das Gesetz 6/2017 vom 31. Juli zur Änderung des Gesetzes 8/2012 bezüglich der touristischen Vermarktung von Wohnimmobilien sowie weiterer später erlassener Vorschriften im Bereich der Nachhaltigkeit und Begrenzung touristischer Kapazitäten.

Vor jeder Eintragung ist daher eine sorgfältige Prüfung erforderlich, ob die betreffende Immobilie die Voraussetzungen für eine zukünftige touristische Nutzung erfüllt.

Eine erste Überprüfung der Katasterreferenz ermöglicht eine vorläufige Einschätzung der städtebaulichen Situation der Immobilie sowie ihrer möglichen Vereinbarkeit mit der touristischen Nutzung.

Darüber hinaus sollten unter anderem folgende Aspekte geprüft werden:

  • Die städtebauliche Einstufung und rechtliche Situation der Immobilie
  • Die Vereinbarkeit mit der touristischen Nutzung
  • Territoriale und kommunale Einschränkungen
  • Die Einhaltung der technischen Anforderungen der Tourismusvorschriften
Frühzeitig Handeln

Warum es Wichtig ist, Frühzeitig zu Handeln

Einer der wesentlichsten Aspekte des derzeitigen Systems besteht darin, dass die Eintragung in die temporären Tourismusplatz-Börsen erfolgen kann, ohne zunächst Tourismusplätze erwerben, Zahlungen leisten oder bestimmte Verwaltungsunterlagen vorlegen zu müssen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich werden.

So ist derzeit insbesondere die Vorlage der sogenannten DRIAT (Verantwortliche Erklärung über die Aufnahme der touristischen Tätigkeit), die für den rechtmäßigen Beginn der Tätigkeit zwingend erforderlich ist, noch nicht notwendig.

Der spätere Erwerb von Tourismusplätzen wird erst dann angeboten, wenn entsprechende Verfügbarkeiten bestehen, und erfolgt strikt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Erst zu diesem Zeitpunkt werden die konkreten Bedingungen und die entsprechenden Kosten festgelegt.

Gerade deshalb ist die aktuelle Situation von besonderem strategischem Interesse: Immobilien, die die rechtliche und städtebauliche Vorprüfung erfolgreich bestehen, können bereits jetzt eingetragen werden und sich dadurch für zukünftige Verfügbarkeiten innerhalb des Systems positionieren.

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Unsere Leistungen

Spezialisierte Rechtsberatung zur Ferienvermietung Ibiza

Bei FRAU LEGAL beraten wir Eigentümer, Privatpersonen und Investoren im Zusammenhang mit der Eintragung in temporäre Tourismusplatz-Börsen sowie bei der Entwicklung touristischer Vermietungstätigkeiten auf Ibiza.

Unsere Beratung umfasst die rechtliche und städtebauliche Prüfung der Immobilie, die Überprüfung der normativen Voraussetzungen, die Bewertung der rechtlichen Machbarkeit sowie die Durchführung der Eintragung bei der zuständigen Behörde.

Unser Ziel besteht nicht lediglich darin, einen Verwaltungsantrag einzureichen, sondern sicherzustellen, dass die Immobilie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und der Eigentümer innerhalb des Systems bestmöglich für zukünftige Verfügbarkeiten von Tourismusplätzen positioniert ist.

Ferienvermietung Ibiza · Rechtsberatung

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