Ist das neue Städtebaugesetz der Balearischen Inseln verfassungswidrig?

Nein. Keine Sorge. Wir wollten lediglich Ihre Aufmerksamkeit wecken. Richtig ist allerdings, dass das neue Gesetz für erhebliche Kontroversen gesorgt hat — so sehr, dass in einigen regionalen Zeitungen zu lesen war, die Zentralregierung erwäge, beim Verfassungsgericht eine Verfassungsklage zu erheben, allerdings nur gegen bestimmte Vorschriften des Gesetzes, weil sie in Zuständigkeiten eingreifen, die dem staatlichen Gesetzgeber vorbehalten sind, oder weil sie unmittelbar verfassungswidrig sind.

Die Agentur zum Schutz des Territoriums des Consell Insular de Mallorca (Agencia de Defensa del Territorio) teilt auf ihrer Website mit, dass die folgenden Vorschriften — wir geben sie wörtlich wieder — von den Juristischen Diensten der Staatsverwaltung nicht als verfassungswidrig eingestuft wurden:

  • Die Unverjährbarkeit der Befugnis, den Abriss im gesamten ländlichen Raum anzuordnen
  • Die ausschließliche Zuständigkeit der consells insulars für geschützten ländlichen Raum
  • Die Möglichkeit, dass die consells insulars die Ausführung mutmaßlich rechtswidriger Genehmigungen im geschützten ländlichen Raum aussetzen.
  • Das Verbot, ab dem 1. Januar 2018 illegale Wohnungen bei der Conselleria de Turisme als Ferienwohnung anzumelden.
  • Die Veröffentlichung von Namen und Nachnamen der Zuwiderhandelnden.
  • Die Vermutung, dass der Eigentümer stets für den städtebaulichen Verstoß verantwortlich ist, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird.
  • Die Rückwirkungsregelung für Sachverhalte, die vor dem Inkrafttreten der LUIB eingetreten sind.

Wir möchten betonen, dass das letzte Wort selbstverständlich unserem Verfassungsgericht zusteht. Als auf Immobilien- und Städtebaurecht auf den Balearischen Inseln spezialisierte Anwälte müssen wir uns über sämtliche Neuerungen und Nachrichten unserer Branche auf dem Laufenden halten, und es ist uns eine Freude, Ihnen diese Aktualisierungen klar und verständlich weiterzugeben. Bei Fragen zögern Sie daher bitte nicht, uns unter info@bufetefrau.com zu kontaktieren.