Devisenmarkt: Was Sie beim Kauf im Ausland beachten sollten

Der Kauf einer Immobilie im Ausland ist eine anstrengende Aufgabe. Hat man erst einmal einen Ort gefunden, an dem man leben möchte, muss man sich Gedanken über Immobilienpreise, Visa und Aufenthaltsgenehmigung, Steuern, Rechtsanwälte usw. machen. Aber ein Bereich, der oft übersehen wird, ist der Devisenhandel.

Der Wert einer Währung ändert sich ständig. Und die Faktoren, die diese Schwankungen verursachen, entziehen sich oft unserer Kontrolle. Die jüngsten Bewegungen des Pfunds und des Euro zeigen, wie viel sich in kurzer Zeit ändern kann. Anfang Februar 2022 entsprach 1 Pfund 1,20 Euro. Dies war der beste Pfund-Euro-Kurs seit zwei Jahren.

Doch nur wenige Tage später war der Pfund-Euro-Kurs auf 1,18 gefallen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Europäische Zentralbank ihre Haltung zu den Zinssätzen in Europa geändert hat. Dieser Unterschied mag zwar gering erscheinen, wird aber beim Umtausch der großen Geldbeträge, die für den Kauf einer Immobilie im Ausland erforderlich sind, bedeutsam.

Den Devisenmarkt auf eigene Faust zu verstehen, kann verwirrend und zeitraubend sein. Am besten ist es, sich in die Hände von Fachleuten aus der Branche zu begeben. Intelligente Finanzlösungen dieser Makler können dazu beitragen, Ihr Geld vor den Auswirkungen der Marktbewegungen zu schützen. Prüfen Sie die Tarife der führenden Makler auf dem Markt, denn sie können Ihnen den besten Wert für Ihre internationalen Zahlungen garantieren. Wenden Sie sich am besten an einen Devisenspezialisten und überzeugen Sie sich selbst davon, wie Sie mit einfachen und sicheren Devisen- und Auslandszahlungen Zeit und Geld sparen können. Wir machen das nicht selbst, aber wir haben mit einem Unternehmen namens Privalgo sehr gute Erfahrungen gemacht.

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EuGH-Urteil zum Modell 720 in Spanien

Das Muster 720 ist eine informative Erklärung über die Vermögenswerte und Rechte, die ein Ausländer mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien im Ausland besitzt. Dabei handelt es sich um Immobilienvermögen und Rechte daran, Bankkonten und andere finanzielle Vermögenswerte. Zum Beispiel Aktien, Darlehen, Unternehmen, Immobilien, Nießbrauch…

Zu Beginn dieses Jahres hat der Gerichtshof der Europäischen Union über diese Erklärung entschieden.

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Steuerbehörden gegen ihre Verpflichtungen aus dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verstoßen haben. Der Gerichtshof hat darüber entschieden:

  1. Die Verjährungsfrist. Zuvor war die Verhängung der Geldbuße wegen Nichtabgabe der Steuererklärung nicht verjährt. Dieses Urteil besagt, dass es eine Verjährungsfrist geben muss.
  2. Verhältnismäßigkeit der Geldbuße für die Nichtanmeldung. Das Gericht hat erklärt, dass die Strafe für die Nichtabgabe der Steuererklärung bisher unverhältnismäßig war. Daher muss die Höhe der Strafe wieder reguliert werden.

Mehrwertsteuer oder ITP

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, zahlen Sie mehrere Steuern. Und einer der größten Zweifel ist, ob Sie die Mehrwertsteuer (VAT) oder die ITP (Transfer Tax) bezahlen müssen.

Die allgemeine Regel besagt, dass es dafür zwei entscheidende Faktoren gibt:

  • ob es sich bei den Beteiligten um Steuerpflichtige handelt oder nicht (natürliche oder juristische Personen).
  • ob es sich bei der Übertragung der Immobilie um die erste oder eine spätere Übertragung handelt.

Erfolgt die Übertragung zwischen Personen, die keine Geschäftsleute sind, wird die ITP angewendet. Der Prozentsatz ist je nach Autonomer Gemeinschaft unterschiedlich. Auf den Balearen schwankt sie zwischen 8 % und 11,5 %, je nach Wert der Immobilie.

Erfolgt die Übertragung zwischen einem Unternehmer und einer natürlichen Person, die kein Unternehmer ist, kommt es darauf an, ob es sich um die erste oder eine spätere Übertragung des Vermögens handelt.

  • Wenn es sich um die erste Übertragung der Immobilie handelt, unterliegt sie der Mehrwertsteuer, wobei der Prozentsatz je nach Art der Immobilie zwischen 10 % und 21 % variiert.
  • Was ist eine erste Überweisung? Es handelt sich um solche, die zum Beispiel durch einen Promotor erworben werden. Es ist zu berücksichtigen, dass der Verkauf einer Immobilie innerhalb der ersten zwei Jahre ihrer Nutzung ebenfalls als Erstlieferung gilt.
  • Erfolgt die Überweisung im Anschluss an die erste Überweisung, wird sie über die ITP besteuert, die ebenfalls zwischen 8 % und 11,5 % liegt.

Wenn die Übertragung zwischen zwei Unternehmern erfolgt:

  • Handelt es sich um eine erste Überweisung, ist die Mehrwertsteuer zu entrichten.
  • Handelt es sich um eine zweite oder nachfolgende Übertragung, unterliegt sie der Mehrwertsteuer, kann aber in bestimmten Fällen abzugsfähig sein.
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