Immobilienrecht und Steuerangelegenheiten

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten und zum Beispiel eine Bewohnbarkeitsbescheinigung anfordern, stellen Sie unter Umständen fest, dass bereits vor Jahren ein Verfahren zur Erfüllung baubehördlicher Auflagen eröffnet wurde; das ist sehr beunruhigend und kann Ihr Vorhaben in Gefahr bringen.

In einem solchen Fall ist es unbedingt notwendig, dass ein auf diesem Gebiet spezialisierter Rechtsanwalt die Gemeindebehörde aufsucht, Einsicht in das Verfahren nimmt und so in Erfahrung bringt, was genau vorgefallen ist, um danach eine angemessene und schnelle Lösung zu finden.

In vielen Fällen stellen wir fest, dass diese Verfahren bereits verfallen sind. Der Grund dafür ist, dass die Behörde an Fristen gebunden ist, die nach der Eröffnung eines Verfahrens bis zum Treffen einer Entscheidung einzuhalten sind. Mit anderen Worten, da ein Verfahren sich nicht auf ewig in die Länge ziehen darf, hat der Gesetzgeber den Behörden durch entsprechende Gesetze Fristen gesetzt.

Das Bauplanungsrecht der balearischen Inseln (Ley de Urbanisme de las Islas Baleares) sieht eine Frist von einem Jahr vor; diese beginnt mit der Beschlussfassung zur Eröffnung eines Verfahrens zu laufen, unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Verfahren zur Wiederherstellung der baurechtlichen Legalität (Art 195.1) oder um ein Sanktionsverfahren handelt (Art. 197.2).

Ist diese vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist abgelaufen und wurde in dieser Zeit in diesem Verfahren keine Entscheidung getroffen, so ist das Verfahren verfallen und jede danach getroffene Entscheidung somit von Rechts wegen nichtig.

In diesem Fall ist es wichtig, bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung die Ausstellung der Erklärung des Verfalls dieses Verfahrens zu beantragen; auf diese Weise können Sie Ihr Vorhaben fortsetzen und die vorgesehene Eigentumsübertragung kann für alle sicher und erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.

Gerne berät Sie unser aus Rechtsanwälten aus Mallorca und Ibiza bestehendes Team und ist Ihnen bei der Erledigung dieser Formalitäten behilflich. Zögern Sie daher nicht, uns unter info@bufetefrau.com zu kontaktieren, damit wir einen Termin vereinbaren können.

Verwandter Posten
new default bufete frau
Legalisierungsverfahren von Bauten im ländlichen Raum (LOUS).

Immobilienrecht & steuerliche Fragen Das offizielle Anzeigenblatt der Balearen (BOIB) wird demnächst das neue Raumnutzungsgesetz (Ley de Ordenación y Uso Mehr lesen

new default bufete frau
Neue EU-Verordnung ändert das Erbrecht auf Mallorca (Spanien) für Ausländer

Abgefasste Testamente im Herkunftsland könnten seit dem 17. August 2015 in Spanien ungültig sein. Für viele Menschen,die auf Mallorca und Mehr lesen

genews 10 20171010121812 en 1 bufete frau
53ter Gran día de la vela-Bufete Frau – 53ter Tag des Großen Segelns Bufete Frau

Derecho Inmobiliario y cuestiones Fiscales Zum zehnten Mal in Folge ist Bufete Frau der offizielle Sponsor des Großen Preises des Mehr lesen

venta viviendas baleares bufete frau bufete frau
Auf den Balearen beträgt der Zuwachs verkaufter Wohnungen 30,2% im Jahr 2016

Derecho Inmobiliario y cuestiones Fiscales Maximalwert für Spanien Gemäß den letzten Angaben des spanischen Statistikamts (INE) wurden in den elf Mehr lesen

suelo rustico mallorca bufete frau
Wie kann ich wissen ob ich auf mein ländliches Grundstück auf Mallorca bauen darf?

Immobilienrecht und Steuerangelegenheiten Obwohl es, aufgrund der Komplexität des Themas nicht einfach ist auf diese Frage eine Antwort zu geben, Mehr lesen