Derecho Inmobiliario y cuestiones Fiscales
Mehr als 300 Einwände gegen den neuen Gesetzesentwurf über Urlaubsvermietungen
Der Gesetzesentwurf über Urlaubsvermietungen hat vielfältige Reaktionen von Seiten der betroffenen Interessenvertreter bewirkt. Zum ersten, missfiel der Gesetzesentwurf den Verband touristischer Appartments der Balearen (Asociación de Apartamentos y Viviendas de Alquiler de Temporada – Aptur), sodass er mehr als 300 Einwände vor der Consellería de Turismo hinterlegen wird, mit der Begründung, dass die im Gesetzesentwurf vorgesehene Bestimmungen die Rechte der Eigentümer stark einschränken. So kann man davon ausgehen, dass praktisch ein Einwand für jeden Paragraphen vorliegt. Unter den Einwänden können wir zum Beispiel folgende Punkte aufführen: die Auflage, dass eine Wohnung mindestens 10 Jahre alt sein muss, um rechtmässig vermietet werden zu können; oder die Anforderung, dass eine Genehmigung für die Vermietung von Seiten den Eigentümergemeinschaft vorliegt; oder die Zoneneinteilung, die als willkürlich bezeichnet wird, da sie nicht auf objektive Kriterien beruht. Die Hotelier-Föderation auf Mallorca (Federación Hotelera de Mallorca) beanstandet ihrerseits, dass strafbare Handlungen unpräzise formuliert sind, ebenso wie die Regelung der Immunität des Eigentümers. Sie argumentiert, dass der Gesetzesentwurf schon von Beginn an, die Grundsätze der verantwortungsvollen Regulierung und ordentlichen Führung missachtet. Die Hoteliers sprechen sich gegen die Legalisierung der Ferienvermietung von Appartments, auf der Grundlage der Gleichberechtigung im Steuerwesen und des Arbeitsschutzes im Sektor. Private Eigentümer und höchste Vertreter der Urlaubsvermietung halten den Gesetzesentwurf für zu eng formuliert. Sogar der Consell Insular hat seine Meinung hierzu veröffentlicht, mit der Bemerkung, dass etwa 2 Jahren für die Formulierung der Durchführungsverordnungen notwendig sein werden; zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich die heutige Regierung nicht mehr am Ruder sein.
Es ist erforderlich, dass Urlaubsvermietungen gut ausbalanciert sind
Das Gesetz über Urlaubsvermietung, wird das Tourismusgesetz ändern. Es zielt darauf, eine Höchstzahl von Touristenunterkünften festzulegen, die Vermietungen an Touristen zu ordnen und das Recht auf eine Wohnung zu garantieren. Es ist, letzten Endes, eine Massnahme gegen den Massentourismus. Eine Umfrage von Gadeso ergab, dass 58% der Befragten gegen das Gesetz und nur 29% für eine Liberalisierung von Wohnungen für Urlaubsvermietung sind. In der Stadt Palma erhöht sich dieses Ergebnis auf 68% gegen das Gesetz. Das Hauptargument der Gegner ist, dass die Vermietung von Appartments, die Suche nach einer Wohnung für Residente und Arbeiternehmer noch schwierigen gestalten wird. Das Gesetz muss den erforderlichen Gleichgewicht und die Rechte zwischen Mieter, Eigentümer und Agenten im Hoteliergewerbe respektieren. In unserer Anwaltskanzlei auf den Balearen beraten wir Sie gerne – nach langjähriger Erfahrung im Immobilieschäft – in Bezug auf Immobilien, Baurecht und Bauwesen.