Immobilienrecht und Steuerangelegenheiten
Wir wissen, dass es zwischen dem Kauf einer Immobilie in Spanien und in Deutschland viele Unterschiede gibt. Diese Tatsache verunsichert unsere Kunden mitunter, was nur verständlich ist. Wir führten deshalb ein kurzes, aber interessantes Interview mit Hr. Dr. Jürgen Bredthauer, Notar in Hamburg, der spezialisiert ist auf internationales Privat-, Familien- und Vertragsrecht, um die Sorgen, die die meisten unserer Kunden haben, besser zu kennen und zu verstehen, denn wir fühlen uns verpflichtet, diese Probleme aufzudecken und zu beheben. Frage: Herr Dr. Bredthauer, Sie sind einer der bekanntesten Notare in Hamburg. Außerdem haben Sie auch Kentnisse über das Kaufverfahren in Spanien. Es gibt bestimmt viele Unterschiede zwischen dem Kauf in Deutschland und in Spanien. Was ist Ihnen dabei besonders aufgefallen? Antwort: In Deutschland unterscheidet man zwischen dem schuldrechtlichen Kaufvertrag, in dem sich der Käufer zur Kaufpreiszahlung verpflichtet, und dem Eigentumsübergang, der erst mit Eintragung im Grundbuch erfolgt. In Spanien geht das Eigentum mit den Unterschriften der Parteien über, auch ohne notarielle Beurkundung. Eine richtige Belehrung durch einen Notar fehlt selbst bei der Beurkundung. Man sollte sich einen Rechtsanwalt nehmen, der auch eine Übersetzung des Urkundenentwurfs vornimmt.
F: Bankschecks, Zahlungen am selben Tag der Unterschrift… Das klingt nicht sehr gut für einen Deutschen und kann sogar unangenehm sein. Was denken Sie darüber?
A: Es ist für einen Deutschen sehr ungewöhnlich, dass gleich bei der Beurkundung gezahlt wird. Dies muss aber so sein, da dann auch ja das Eigentum übergeht. Es ist außerdem ungewöhnlich, dass ein Vertreter der abzulösenden Bank und der finanzierenden Bank bei der Beurkundung anwesend sind.
F: Das spanische Verfahren hat Vorteile und Nachteile bezüglich des Verfahrens in Deutschland. Könnten Sie uns einen Vorteil nennen?
A: Der Vorteil des spanischen Verfahrens ist, dass mit der Beurkundung und Zahlung des Preises der Käufer Eigentümer des Grundbesitzes ist, frei von Schulden des Verkäufers.
F: Und welchen Nachteil gibt es?
A: Der Nachteil ist, dass der Notar nicht auch die Urkunde abwickelt, d. h. die Grundbucheintragungen nicht beantragt und überwacht. Dafür muss man zusätzlich einen sogenannten Gestor beauftragen, was aber am besten der beratende Anwalt organisiert.
F: Was würden Sie Ihren Landsleuten als Deutscher und als Notar empfehlen?
A: Das System in Spanien ist zwar anders, funktioniert aber trotzdem. Die Beauftragung eines eigenen Anwalts, der dann auch die vielen Fallstricke prüft, wie z. B. die Neubauerklärung, die Bewohnbarkeitsbescheinigung, die Zahlung von Steuern und Abgaben in der Vergangenheit etc. ist in Spanien sehr sinnvoll, in Deutschland nicht unbedingt.
F: Die Preise steigen auf den Balearischen Inseln jedes Jahr. Was glauben Sie, wird in der Zukunft passieren?
A: Als Jurist kann ich nichts zur Preisentwicklung sagen. Nach einer neuen Blase sieht die Entwicklung aber derzeit meines Erachtens nicht aus.
F: Und eine abschließende Frage zum Thema Spanischkenntnisse, die auch sehr wichtig sind: Welches waren die ersten Worte, die Sie auf Spanisch und auf Mallorquinisch gelernt haben?
A: Meine ersten Worte, die ich auf Spanisch gelernt habe, waren: Buenos dias, soy Jürgen Bredthauer. Ich kann leider Mallorquinisch nur mehr schlecht als recht lesen und verstehen. Spontan fällt mir ein: „poc a poc“ (eins nach dem anderen)!
Zweifellos gibt es von Land zu Land viele Unterschiede zwischen den jeweiligen Verfahren. Unsere Pflicht als Rechtsberater und Experten für Grundstücks- und Immobilienrecht auf den Balearen ist es, unseren Kunden diese Gegensätzlichkeiten zu erklären und ihnen das spanische Recht so zu erläutern, dass sie es verstehen, um so zu erreichen, dass der Kaufprozess immer sicher und für alle Beteiligten möglichst zufriedenstellend ist.