Derecho Inmobiliario y cuestiones Fiscales
Es ist Sommer und die Zeit gekommen, den Urlaub, den Strand und das schöne Wetter zu genießen. Die Balearen bieten uns in dieser Jahreszeit tausendundein Abenteuer. Und was gibt es Besseres, als diese mit einem Motorrad zu erleben? Stellen Sie sich eine schöne weiße Vespa vor, das Meer auf der einen und die Berge mit Pinien und Palmen auf der anderen Seite … Eine Fahrt nach San Antonio, um den Sonnenuntergang zu sehen, die Cala s’Almunia zu entdecken und ein Bad in einer der paradiesischen Buchten zu nehmen, Formentera zu erkunden und den Wind in seinem Gesicht zu spüren. Das macht doch Lust, oder? Eine Frage, die uns unsere Klienten häufig stellen, ist, ob man mit einem EU-Führerschein der Klasse B auch ein Motorrad fahren darf. Die Verordnung über Kraftfahrzeugführer erlaubt denjenigen, die einen gültigen EU-Führerschein der Klasse B besitzen, der älter als 3 Jahre ist, in Spanien die Motorräder zu fahren, die mit dem Führerschein der Klasse A1 erlaubt sind. Das heißt, Sie dürfen damit Motorräder bis 125 ccm fahren. Das Team der Anwaltskanzlei Bufete Frau wünscht Ihnen einen schönen Sommer. Genießen Sie die Strände, gehen Sie vorsichtig mit unseren Inseln um und fahren Sie vor allem vorsichtig!