Derecho Inmobiliario y cuestiones Fiscales

Das Gesetz 26/2014, vom 27. November, welches das Gesetz 35/2006, vom 28. November, über das ESNP und für Nichtresidente abändert, sieht eine wichtige Änderung in der auf Nichtresidente, die in ein Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässig sind, anwendbare Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESS) vor.
Diese Änderung ist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3. September 2014 zurückzuführen, in welchem festgestellt wurde, dass Spanien gegen Artikel 63 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Kapitalfreizügigkeit und, als Weiterführung des Vorigen, auch gegen Artikel 40 des EWR Vertrages verstösst, weshalb das Gesetz zur Angleichung an das Urteilbeschluss geändert werden müsse.
ERBRECHT
Nichtresidente Erblasser:

Wenn der Erblasser ausserhalb von Spanien, in ein Mitgliedstaat der EU oder des EWR ansässig war, haben die Erben Anspruch auf Anwendung der Gesetzgebung für Erbschaften der Autonomen Kommunität, dort wo das grösste Vermögenswert und Rechte in Spanien liegen. Wenn kein Vermögen oder Recht in Spanien liegt, wendet jeder Erbe, der in Spanien ansässig ist, die in der Autonomen Kommunität seines Wohnsitzes geltenden Gesetze an. Beispiele:

  1. Der Erblasser war in Spanien Nichtresident; er war ansässig in ein Land der EU oder des EWR; die Erben sind in Spanien Nichtresidente und ebenfalls ansässig in ein Land der EU oder des EWR; es findet die Steuer der Autonomen Kommunität Anwendung von dort wo das grösste Vermögenswert und Rechte liegen.
  2. Der Erblasser war in Spanien Nichtresident; er war ansässig in ein Land der EU oder des EWR und er hatte kein Vermögen oder Rechte in Spanien; die Erben sind in Spanien Residente; es wird die Steuer angewendet, die in der jeweiligen Autonomen Kommunität der Wohnsitzen jedes Erben gilt.
Erblasser ist Resident und die Erben Nichtresident:

Wenn der Erblasser in Spanien Resident war, dabei aber die Erben Nichtresident, aber ansässig in ein Land der EU oder des EWR sind, haben sie Anspruch darauf, dass ihnen die Erbschaftssteuergesetze angewandt werden, die in der Autonomen Kommunität wo der Erblasser resident war gilt. Beispiel:

  1. Wenn der Erblasser auf den Balearischen Inseln Resident war, berechnet sich die Erbschaftssteuer der Erben, die die Bedingungen erfüllen nach dem Satz, der in der Autonomen Kommunität gilt; für die Erben, die die Bedingung nicht erfüllen, weil sie in kein Land der EU oder des EWR ansässig sind, würde man die Sätze der staatlichen Steuergesetzen anwenden.
SCHENKUNGEN
Schenkung von Immobilien, die in Spanien liegen:

Wenn es sich um in Spanien Nichtresidente Schenkungsempfänger handelt, die in Länder der EU oder des EWR ansässig sind, haben sie Anspruch darauf, dass ihnen die Steuergesetzen angewendet werden, die in der Autonomen Kommunität gelten, wo die geschenkte Immobilien liegen. Beispiel: Ein in Spanien Residente schenkt eine Wohnung, die auf den Balearischen Inseln liegt, an seine Kinder, die nicht in Spanien ansässig sind, sondern in Deutschland; die Schenkungssteuer, die die Beschenkte für den Erhalt dieser Schenkung zahlen müssen, ist diejenige der auf den Balearischen Inseln geltenden Gesetzen.

Schenkung von Immobilien, die ausserhalb von Spanien liegen:

Wenn die Beschenkte in Spanien Resident sind, haben sie Anspruch darauf, dass ihnen die Steuergesetze angewendet werden, die in der Autonomen Kommunität in welche jeweils die Schenker ansässig sind, gelten. Beispiel: Ein in Spanien Nichtresidente schenkt auf den Balearischen Inseln gelegene Wohnungen an seine Kinder, die in den Balearischen Inseln ansässig sind. Die Beschenkten haben Anspruch, die Schenkungssteuer zu bezahlen nach Anwendung der auf den Balearen geltenden Gesetze. Schenkung von in Spanien liegendes bewegliches Eigentum:

Wenn die Beschenkte in Spanien Nicht-Resident sind, weil sie in ein Land der EU oder des EWR ansässig sind, haben sie Anspruch auf Anwendung der Besteuerung der Autonomen Kommunität, wo das bewegliche Eigentum innerhalb der meisten Tagen im Laufe der letzten unmittelbar vor der Schenkung liegenden 5 Jahren war.
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