Derecho Inmobiliario y cuestiones Fiscales
Von der Anwaltskanzlei Bufete Frau aus, wollen wir heute unter den verschiedenen Vorschriften des Entwurfes für das – von der Landesregierung vorgelegte – neue Wohnungsgesetz der Balearischen Inseln, besonders auf die Absicht einer Regulierung für Immobilienmakler auf den Inseln und den Kampf gegen illegale oder nicht eingetragene oder zugelassene Immobilienmakler, hinweisen. Eine vollständige Auskunft über die Erbringung von Immobiliendienstleistungen befindet sich in den Seiten 52 und 53 dieses Dokumentes. In diesem Sinne bestimmt die dritte Zusatzbestimmung:
„Im Sinne dieses Gesetzes sind mit der Erbringung von Immobiliendienstleistungen befasste Agenten, sowohl die Immobilienverwalter als auch die Immobilienmakler. Immobilienverwalter ist eine natürliche Person, die dauerhaft und gegen Vergütung Verwaltungs- und Beratungsdienstleistungen zu Gunsten von Immobilieneigentümer und Eigentümergemeinschaften erbringt. Als Immobilienmakler können auch Körperschaften und andere juristische Personen gemäß den Bestimmungen und Bedingungen in der geltenden Rechtsordnung betrachtet werden. Immobilienmakler oder Immobilienagentur ist eine natürliche oder juristische Person, die im Gebiet der autonomen Region der Balearischen Inseln, dauerhaft und gegen Vergütung, Immobilienvermittlungsdienstleistungen für Kauf- und Verkaufsoperationen, Kaufoptionen, Vermietungen, Tauschgeschäfte oder Abtretungen von Immobilien, sowie auch für diesbezügliche Rechte einschließlich derer Errichtung erbringt. Die Bedingungen zur Ausübung der Immobilienmaklertätigkeit, ebenso wie seine Pflichten bei der Ausübung dieser Tätigkeit und insbesondere die Notwendigkeit, eine Auftragsvereinbarung zwischen Fachmann und Kunden zu unterschreiben, werden in einer Durchführungsverordnung geregelt. Eine Durchführungsverordnung wird ein Registeramt für die Eintragung von Immobilienmakler und Immobilienagenturen einführen“.
Wenn Sie das gesamte Dokument lesen wollen oder den Zugang hierzu wünschen, klicken Sie bitte auf diesen Link zum Gesetzesentwurf über das neue Wohnungsgesetz der Balearischen Inseln. In unserer Anwaltskanzlei auf den Balearen sind wir seit über 20 Jahren Spezialisten im Immobilien, Baurecht und Bauwesen. Wir beraten unsere Mandanten auf einer breiten Palette von gerichtlichen Verfahren und gesetzlichen Vorgängen im Immobilien- und Urbanisationswesen auf Mallorca und Ibiza, mit eigenen Büros auf Mallorca, Ibiza und Torino.