Die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Verhinderung von „Okupas“-Hausbesetzer stellt eine Abänderung der spanischen Zivilprozessordnung dar. Das neue Gesetz ist anwendbar auf Wohnungen von Privatpersonen, Einrichtungen ohne Erwerbszwecke und Verwaltungsbehörden, d.h. weiterhin nicht auf Wohnungen, die Eigentum von Banken oder gewöhnliche Anlagefonds sind.

Die neue Änderung der Norm beinhaltet jedoch ebenfalls keine konkreten Maßnahmen für jene Fälle, bei denen es sich um Personen in besonders prekärer Lage handelt. Zu dieser Gruppe zählen Mindestlohnbezieher mit Einfügungsvertrag oder Arbeitslose die keinen Zugang auf diese Zuschüsse haben, aus Erziehungsanstalten entlassene Volljährige, zwischen 18 und 30 Jahre, Drogenabhängige, Gefängnisinsassen oder entsprechende Familien, nach Meinung der Sozialarbeiter und ausserdem Personen aus Untersuchungseinquartierungen, Gewahrsam-Einrichtungen oder Anstalten zur Eingliederung in das Erwerbsleben.

Das neue Gesetz zur Verhinderung von Okupas sieht die Räumung und sofortige Rückgewinnung des Besitzes der besetzten Wohnung seitens seines Eigentümers oder Nutzniessers (physische Person oder öffentliche Verwaltung) vor. Diese Abänderung der Zivilprozessordnung „bezüglich der illegalen Besetzung von Immobilien“ sieht vor, dass – als Ersatz zu der bisherigen Dauer von zwei Jahren – die Zwangsräumung in ein Schnellverfahren, in weniger als 20 Tagen stattfindet. Die Gerichtsverfahren werden also bedeutend beschleunigt, mit der Garantie, dass die Immobilie, die besetzt war, sobald er dies anfordert und den Titel zum Nachweis seines Besitzrechtes über die Wohnung vorlegt, dem Eigentümer zurückgegeben wird. Die Urteile werden also früher ausgesprochen. Die Behörden fordern die Okupas auf, ihre Berechtigung bezüglich der Immobilie nachzuweisen. Wenn sie diese Dokumente nicht vorlegen, wird das Gericht sofort per Beschluss die „sofortige Besitzübergabe der Wohnung“ anordnen. Hierbei ist neu, dass die bisherige Frist von 20 Tage für die Vollstreckung nicht mehr erforderlich ist.

Das Verfahren vor den Gerichten läuft folgendermaßen ab: Mit dem neuen Gesetz beginnt das Räumungsverfahren mit der Meldung des Eigentümers an den Richter, dass sein Haus besetzt wurde. Wenn die vermeintlichen Hausbesetzer ihr Verbleiben in der Wohnung nicht belegen, beginnt die Frist von 20 Tagen, in welche der Richter die Räumung beschliesst. Parallel dazu wird der Richter sich vergewissern, dass die Okupas nicht in prekäre Lage sind. Sollte dies der Fall sein, wird er von der Verwaltung eine Alternativunterkunft in eine Frist von sieben Tagen anfordern.

Die Okupas können ihr Widerspruch gegen die Klage „ausschliesslich“ durch die Vorlage eines ausreichenden Titels um die Wohnung zu besitzen oder die Behauptung des fehlenden Titels seitens des Klägers begründen.

Im Fall, dass ein ausreichender Nachweis nicht vorgelegt wird, wird das Gericht die sofortige Besitzübergabe der Wohnung beschliessen. Gegen diesen Beschluss ist „keine Berufung möglich und es wird gegen jedweden Hausbesetzer ausgeführt werden, der sich in diesem Moment in der Wohnung befindet“.

Das Urteil wird ebenfalls „sofort“ verkündet, wenn der Beklagte auf die Mahnung in einer Frist von fünf Tagen nicht antwortet. Das Gesetz sieht die Vollstreckung auch vor, wenn der Kläger es beantragt, ohne dass die in der Zivilprozessordnung vorgesehene Frist von 20 Tagen abläuft.

Wie Sie sehen, nähern sich neue Abänderungen des Gesetzes, welche sinnvollerweise sofort beachtet werden sollten. In Bufete Frau freuen wir uns, Ihnen die beste Fachberatung über dieses Thema zu geben, wohlwissend, dass es noch erforderlich ist auf die Durchführungsverordnung des Gesetzes zu warten.

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