Derecho Inmobiliario y cuestiones Fiscales
Von unseren Büros auf Mallorca und Palma informieren wir Sie über den aktuellen Stand zu dem sich in Planung befinden Projekt des Gesetzes zur Regulierung von Ferienunterkünften.
Wie wir in unserem Beitrag vom 06.Juli 2015 „legale und urbanistische Aktualität nach dem Regierungswechsel auf den Balearen„ berichteten, wird eine von der Regierung angepasste Maßnahme auch die Reglungen von Ferienaufenthalten beeinflussen. Die Zulassung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Tourismusgesetzes im Allgemeinen und zum Gesetz zur Ferienvermietung im speziellen, wurde eigentlich diesen Monat im September erwartet. Jedoch wird sich die Einführung des Gesetzentwurfs bis zur nächsten Saison (September bis Dezember) verschieben. Der Vizepräsident und Minister für Innovation, Forschung und Tourismus Biel Barceló berichtet dazu, dass es auf Grund der der Komplexität des Themas sogar bis 2017 dauern kann bis das Gesetz in Kraft tritt. Momentan befindet sich die Ferienvermietung auf den Balearen in einer Grauzone Das aktuelle Tourismusgesetz enthält keine Regelung oder Dekrete, die die touristischen Ferienaufenthalte reguliert. Es reglementiert nur die Ferienaufenthalte in Einfamilienhäusern und Reihenhäusern im Artikel 52. Dieser schließt jedoch unabhängige Wohnungen, die in Mehrfamilienhäusern liegen oder dem horizontalen Eigentumsregime unterliegen (Apartments). In unserem Blogeintrag „Bufete Frau kann Ihnen helfen, Ihre Touristen-Unterkunft registrieren“ finden Sie viele weiter nützliche Informationen über die verschiedenen erlaubten Typen die für touristische Vermietungen genutzt werden dürfen. Obwohl das Tourismusgesetz die touristische Vermietung von bestimmten Immobilien verbietet überschwemmen täglich tausende von Anzeigen, Plattformen der Branche und genießen weiterhin Straffreiheit. Zudem enthält das Gesetz zur städtischen Vermietung (LAU) ein Schlupfloch. Dieses besagt, dass Privatpersonen Mietverträge über kurze Perioden machen können, wenn Sie keine touristischen Dienstleistungen anbieten und können so vermeiden in die Illegalität zu fallen. Zudem miss sich eine Privatperson nicht bei der Behörde registrieren und verhindert dadurch entsprechende Steuern zu zahlen.
Das neue Gesetz zur Ferienvermietung zielt darauf ab striktere Kontrollen einzuführen.
Das neue Gesetz wird das Limit der touristischen Plätze regeln, einschließlich aller Angebote der Hotellerie und anderen Unterkünften. Mit dieser Maßnahme wollen sie eine strengere Kontrolle schaffen und eine größere Rechtssicherheit in Bezug auf privaten Vermietungen etablieren, da sich diese nach Angaben der Regierung, in den letzten zwei Jahren verdreifacht hat. Dieser Anstieg der Vermietungen und der gleichzeitige Mangel an Regulierung, sorgt für Aufruhr beim Hotellerie Verband, der in den illegal vermieteten Ferienunterkünften eine ein große Bedrohung und eine Wettbewerbsverzerrung und fordert Regulierungen, die auch die Privatpersonen verpflichten die Behörden über jeden Gastwechsel zu informieren. Der Verband touristischen Apartments (Aptur) bedauert, dass die Regulierung der Ferienvermietungen keine Priorität für die Regierung ist. Die Anwaltskanzlei Bufete Frau informiert seine Klienten gerne über die aktuellen Gesetzgebungen und Steuerreglementierungen.