Immobilienrecht & steuerliche Fragen

  Am 30.Mai 2013 wurden das Gesetz 2013 zum Schutz und nachhaltiger Nutzung des Küstengebietes und die Änderung des Gesetzes 22/1998 vom 28. Juli, der Küstenverwaltung im BOE veröffentlicht.

Wir möchten hier einige darin enthaltene Punkte hervorheben:

  • Dieses Gesetz erlaubt der Allgemeinen Regierungsverwaltung, Vereinbarungen der lokalen Verwaltungen aufzuheben, welche die Integrität des öffentlichen Raumes in Küsten- und Meeresgebieten anbetreffen. Dadurch wird es der Zentralverwaltung ermöglicht,die Ausführung von schädlichen Vereinbarungen der lokalen Verwaltungen zu verhindern.
  • Auf diese weise wird der gegenwärtig bestehenden Ungewissheit ein Ende gesetzt. Die Realität des spanischen Küstengebietes wird transparent und vernünftig durch die Eintragung des verwalterischen Abgrenzungsverfahrens in das Grundbuchamt widerspiegelt. Zusätzlich wird nach Abstimmung mit der Katasterinformation, die Veröffentlichung der vermarkten Grenzen auf der Internet Seite des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt gezwungen. Potenziellen Käufern von Immobilien an der Küste wird somit höhere Rechtssicherheit geboten.
  • Der Fristablauf von existierenden Konzessionen zur Besetzung von maritimen und terrestrischen öffentlichen Gebieten bewilligt vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, wird durch die o.g. Gesetzänderung modifiziert. Die Konzessionsfrist wird je nach beabsichtigten Gebrauch bis zu einer maximalen Dauer von 75 Jahren erweiterbar, wobei die Resolution auch die Festlegung von kürzeren, erneuerbaren Fristen binnen der maximalen Dauer vorsieht.
  • Die maximale Dauer von vorläufigen Genehmigungen wird von 1 auf 4 Jahre verlängert
  • Übertragungen unter Lebenden (inter-vivo) und in Todesfällen (mortis causa) werden ermöglicht, wobei im letzteren Fall die Anzeigefrist zur Ausführung des Rechtsüberganges der Konzession durch die Erben von 1 auf 4 Jahre erweitert wird.
  • Reparierungs-, Besserungs-, Verstärkungs- und Modernisierungsarbeiten von Gebäuden gelegen auf Geländen welche einer Dienstbarkeitsvereinbarung unterliegen werden durchfürbar, solange diese keine Vergrösserung des Gebäudes (Zunahme von Volumen, Höhe und Fläche) zur Folge haben und durch eine Erhöhung der Energieeffizienz und/ oder der Wassereinsparungsmöglichkeiten gerechtfertigt sind.
  • Die Nutzung der Strände wird reguliert: Stadtstrände, mit Ihrem höheren Bedarf an Dienstleistungen, werden von Naturstränden differenziert, deren Nutzung eingeschränkt und deren Schutz verstärkt wird.
  • Besonders behandelt werden gewisse Enklaven des öffentlichen Raumes wie z.B. die Insel Formentera, aufgrund Ihrer morfologischen Eigenschaften.
  • Konzessionen erteilt an Immobilien gelegen im öffentlichen Raum, welche als Erbgut kulturellen Interesses eingestuft sind werden sich nach eigenen Rechtsregelungen richten.
  • Sonderregelungen sind vorgesehen um den Auswirkungen der Klimaveränderung auf die Küste mit Garantien entgegenzuwirken. Küstengebiete mit hohem Regressionsrisiko werden sich nach einer spezifischen Regelung richten. Konzessionen deren Einrichtungen dem Klima-Ungunst und Gewalt des Meeres ausgesetzt sind können erlöscht werden um weitere Schäden des Eigentums zu vermeiden.Diese Änderungen erhöhen den Schutz unserer Küstengebiete vor dem nicht- nachhaltigen städtischen Wachstum und kommen alle, die gesetzmässig vor Verabschiedung des Küstengesetzes 22/1988 vom 28 Juli dort waren zugute.
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