Immobilienrecht & steuerliche Fragen
Derecho Inmobiliario y cuestiones Fiscales
Unter den am 28 Juni angekündigten steuerlichen Massnahmen des Ministerrates befindet sich die kommende Abschaffung der 12-prozentigen Besteuerung der ersten endgültigen Zulassung von neuen und gebrauchten Freizeitbooten, welche exklusiv für Vermietung und Verleih benutzt werden, und eine Schiffslänge von über 15 Metern haben. Diese Steuer, die unter den EG-Ländern nur in Spanien angewandt wurde, entsprach zusammen mit der Mehrwertsteuer eine 33%-Verteuerung des Preises beim Kauf eines Bootes. Die Europäische Kommission brachte die Unverhältnismässigkeit der in Spanien angewandten Zulassungssteuer für Freizeitboote durch einen Beschluss zum Ausdruck, da diese Verteuerung die Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit verletzte. Durch die erwähnte Massnahme wird die unternehmerische Aktivität des Boot-Charters anerkannt, und dabei die steuerliche Behandlung von Freizeitbooten zum Verleihen mit der Autovermietung gleichgesetzt. Der Industriesektor der Freizeitschiffahrt, stellt eine treibende Kraft für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowohl in der Entwicklung der eigenen Aktivität als auch in der Förderung vom Wassertourismus dar, wie es bereits in anderen EG-Ländern wie Frankreich oder Italien erwiesen wurde. In Spanien werden die Balearischen Inseln unter den Autonomen Regionen sein, die am meisten von der Abschaffung dieser Steuer profitieren. Ohne Zweifel ist das ein wichtiger Schritt der Spanischen Regierung zur Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz, sowohl der spanischen Unternehmen als auch des spanischen Freizeitschiffahrtssektors.