Häufig gestellte Fragen
zum Goldenen Visum in Spanien

Wir beantworten alle Ihre Fragen

1) Was ist ein Goldenes Visum Spanien

Das Goldene Visum ist das Verfahren zur Erlangung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung für nichteuropäische Ausländer, die in Spanien eine bedeutende Investition tätigen.

Das Visum ist eine Erlaubnis zur Einreise in das spanische Hoheitsgebiet, während die Aufenthaltserlaubnis die Erlaubnis darstellt, sich in Spanien aufzuhalten.

Ungeachtet der verschiedenen Arten von Visa werden diese in der Regel für Aufenthalte von weniger als 3 Monaten erteilt. Wenn Sie für einen längeren Zeitraum in Spanien leben möchten, ist die Aufenthaltsgenehmigung das ideale Verfahren.

Das Goldene Visum erlaubt nicht nur dem Investor, in Spanien zu leben, sondern auch seinen Familienangehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder).

2) Gibt es in Spanien ein Goldenes Visum-Programm?

Ja, Spanien hat ein Goldenes Visum-Programm. Dieses Verfahren wurde durch das Gesetz 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung von Unternehmern und ihrer Internationalisierung genehmigt.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, ausländische Investitionen in Spanien anzuziehen, indem Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen für den Kauf einer Immobilie im Wert von mehr als 500.000 €, den Erwerb von Aktien oder Wertpapieren im Wert von 1 Mio. €, den Erwerb von Staatsschulden im Wert von 2 Mio. € oder den Besitz eines unternehmerischen Projekts erteilt werden.

Im Falle von Visa (Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt in Spanien) wird die Entscheidung von den spanischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland für einen Zeitraum von 10 Arbeitstagen getroffen.

Die Bearbeitung von Aufenthaltsgenehmigungen erfolgt durch das Referat Großunternehmen und strategische Gruppen und wird innerhalb von 20 Arbeitstagen abgewickelt. Im Falle des Schweigens der Verwaltung wird dies als positiv ausgelegt, und es muss ein Antrag gestellt werden, um die Aufenthaltsgenehmigung endgültig zu erhalten.

3) goldenes visum spanien anforderungen

Um das Goldene Visum für Investoren zu erhalten, gibt es einige allgemeine und einige spezifische Anforderungen.

Die gemeinsamen Anforderungen sind in Art. 62 des Gesetzes 14/2013 festgelegt:

  1. sich nicht irregulär im spanischen Hoheitsgebiet aufzuhalten;
  2. über 18 Jahre alt sein;
  3. Sie dürfen weder in Spanien noch in den Ländern, in denen sie sich in den letzten 5 Jahren aufgehalten haben, wegen Straftaten nach spanischem Recht vorbestraft sein;
  4. im Hoheitsgebiet von Ländern, mit denen Spanien ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet hat, nicht als abweisbares Subjekt erscheinen;
  5. eine öffentliche oder private Krankenversicherung bei einer in Spanien zugelassenen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben;
  6. über ausreichende wirtschaftliche Mittel für sich und ihre Familienangehörigen während ihres Aufenthalts in Spanien verfügen; und
  7. die Gebühr für die Bearbeitung des Visums oder des Aufenthaltstitels zu entrichten.

Der Ehepartner, die minderjährigen Kinder und die erwachsenen Kinder des Investors, die aufgrund ihres Gesundheitszustands objektiv nicht in der Lage sind, für ihren eigenen Bedarf zu sorgen, sind berechtigt, das Visum gemeinsam mit dem ausländischen Investor zu beantragen. In diesem Fall muss zusätzlich zu den bereits genannten allgemeinen Anforderungen (nicht nur in Bezug auf den Investor, sondern auch in Bezug auf den Ehepartner und die Kinder des Investors) die eheliche Beziehung oder die Abstammung akkreditiert warden.

Als spezifische Anforderungen müssen wir berücksichtigen, ob es sich um eine Investition für den Erwerb von Immobilien, für den Erwerb von Aktien oder Beteiligungen oder von öffentlichen Schulden handelt. Schauen wir uns die einzelnen Fälle an.

  • Finanzanlagen:
  1. In spanischen öffentlichen Schuldverschreibungen mit einem Mindestwert von 2.000.000 €. Diese Investition muss durch eine vom Finanzinstitut oder der spanischen Zentralbank ausgestellte Bescheinigung nachgewiesen werden, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren der alleinige Inhaber der Investition ist.
  2. In Aktien spanischer Unternehmen mit einem Mindestwert von 1.000.000 €. Diese Investition wird nachgewiesen durch:
    1. eine vom Finanzintermediär ausgestellte und ordnungsgemäß bei der nationalen Wertpapiermarktkommission oder der spanischen Zentralbank registrierte Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Interessent die Anlage getätigt hat, falls es sich bei dem erworbenen Produkt um börsennotierte Aktien handelt;
    2. eine Kopie der Investitionserklärung im Register für ausländische Investitionen des Ministeriums für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit im Falle nicht börsennotierter Aktien.
  3. Anteile an spanischen Unternehmen im Wert von mindestens 1.000.000 €. Diese Investition wird durch die gleiche Kopie der Erklärung über Auslandsinvestitionen bestätigt, wie sie für Investitionen in nicht börsennotierte Aktien vorgesehen ist.
  4. In Bankeinlagen bei spanischen Finanzinstituten mit einem Mindestwert von 1.000.000 €. Diese Investition ist durch eine Bescheinigung des Finanzinstituts nachzuweisen, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller der alleinige Inhaber der Bankeinlage ist.

Gemäß Artikel 64 des Gesetzes 14/2013 muss der Antragsteller nachweisen, dass die finanzielle Investition innerhalb von 60 Tagen vor der Einreichung des Visumantrags getätigt wurde, indem er in jedem Fall die oben genannten Dokumente vorlegt.

  • Immobilieninvestitionen:

Das Aufenthaltsvisum kann auch durch den Erwerb von Immobilien in Spanien zu einem Mindestpreis von 500.000 € pro Antragsteller erworben werden.

Diese Investition muss durch Vorlage einer vom Grundbuchamt ausgestellten Bescheinigung über Eigentum und Belastungen nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung muss einen elektronischen Verifizierungscode für die Online-Konsultation enthalten und innerhalb von 90 Tagen vor dem Visumantrag ausgestellt worden sein.

Hierzu ist anzumerken, dass der Antragsteller eine Finanzierung für den Erwerb der Immobilie erhalten kann, aber um das Visum beantragen zu können, muss er nachweisen, dass er eine Investition von mindestens 500.000 € getätigt hat, d. h. er kann den Teil des Kaufpreises finanzieren, der den oben genannten Betrag übersteigt.

Ist der Kaufvertrag zum Zeitpunkt des Zulassungsantrags noch nicht eingetragen, reicht es aus, wenn aus der Bescheinigung hervorgeht, dass die Eintragung in Kraft ist und dass die entsprechenden Steuern entrichtet wurden.

  • Investitionen mit unternehmerischem Charakter:

Ein Aufenthaltsvisum für Investoren kann auch aufgrund der Entwicklung eines Geschäftsprojekts in Spanien beantragt werden, das als von allgemeinem Interesse angesehen und anerkannt wird.

Damit die Investition und das Unternehmensprojekt als von allgemeinem Interesse angesehen werden können, müssen sie dies sein:

  1. die Schaffung von Arbeitsplätzen beinhalten (wobei das Gesetz 14/2013 keine Mindestzahl vorschreibt);
  2. eine erhebliche sozioökonomische Auswirkung in dem Gebiet haben, in dem die Tätigkeit ausgeübt werden soll (obwohl das Gesetz nicht festlegt, wie diese Anforderung zu spezifizieren ist); oder
  3. einen relevanten Beitrag zur wissenschaftlichen oder technologischen Innovation leisten (eine Bedingung, die ebenfalls nicht eindeutig und objektiv festgelegt ist).

In diesem Fall muss der Antragsteller nachweisen, dass die bedeutende Kapitalinvestition getätigt wurde, indem er einen positiven Bericht des Wirtschafts- und Handelsamts der geografischen Abgrenzung, in der der Visumantrag gestellt wird, vorlegt, aus dem hervorgeht, dass es sich um ein Geschäftsprojekt von allgemeinem Interesse handelt.

4) goldenes visum spanien regeln

Die Anforderungen für das Goldene Visum für Spanien sind flexibel. Für die Aufrechterhaltung des Goldenen Visums ist kein Wohnsitz erforderlich. Sie müssen nur einmal im ersten Jahr zur Erfassung der biometrischen Daten nach Spanien reisen und dann noch einmal bei jeder Verlängerung der Genehmigung.

5) spanien goldene visumspflicht // 2022 // 2021

Für die Beantragung des Goldenen Visums in Spanien benötigen wir folgende Dokumente:

  1. Das Antragsformular für ein spanisches Langzeitvisum.
  2. Zwei Passfotos.
  3. einen gültigen Reisepass. Sie muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
  4. Nachweis über das Land des Wohnsitzes.
  5. Investitionsnachweis. Alle Unterlagen, die die Art und Höhe Ihrer Investition sowie die Herkunft Ihres Geldes belegen.

o Aufenthaltsvisa für den Erwerb von Immobilien:

Bescheinigung mit den Domänen- und Steuerinformationen des Grundbuchamtes, die der erworbenen Immobilie entsprechen.

o Aufenthaltsvisa für Kapitalanleger:

Kopie einer Investitionserklärung, die im Register für ausländische Investitionen des Ministeriums für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit eingetragen ist, wenn es sich um Investitionen in nicht börsennotierte Aktien oder Unternehmensanteile handelt.

Bescheinigung eines Finanzintermediärs, der ordnungsgemäß bei der Nationalen Kommission für den Wertpapiermarkt oder bei der Bank von Spanien im Falle einer Anlage in börsennotierten Aktien registriert ist.

Bescheinigung des Finanzinstituts oder der Bank von Spanien, wenn es sich um eine Investition in öffentliche Schuldtitel handelt.

Bei Anlagen in Bankeinlagen eine Bescheinigung des Finanzinstituts.

  1. Strafregister. Reichen Sie dieses Dokument im Original, in Fotokopie und in Übersetzung ein. Sie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 90 Tage sein.
  2. Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich und Ihre Angehörigen während Ihres Aufenthalts in Spanien zu versorgen.
  3. Krankenversicherung, die bei einem zugelassenen spanischen Anbieter abgeschlossen wurde.
  4. Ein ärztliches Attest, in dem bestätigt wird, dass Sie nicht an einer Krankheit leiden, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt.

6) wie bekomme ich ein goldenes visum spanien / wie bekomme ich ein goldenes visum für spanien

Um ein Goldenes Visum zu beantragen, müssen Sie ein Verfahren durchlaufen. Je nachdem, ob Sie sich in Spanien oder im Ausland befinden, besteht das Verfahren aus 1 oder 2 verschiedenen Phasen.

Das Verfahren läuft wie folgt ab:

a) Visumantrag und;

b) Antrag auf Zulassung.

Visumantrag

Wenn Sie sich außerhalb Spaniens befinden und ein Schengen-Visum für die Einreise in eines der 26 Länder benötigen, die zu diesem Gebiet gehören, müssen Sie dieses zunächst bei dem spanischen Konsulat oder der Botschaft Ihres Wohnsitzes beantragen (Artikel 75.1 des Gesetzes 14/2013). Alles zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Artikel: SCHENGEN VISA.

Der einzige Unterschied besteht darin, dass in diesem Fall die Entschließungsfrist 10 Arbeitstage und nicht 15 Tage beträgt, wie es beim normalen Schengen-Visum der Fall ist (Artikel 75.5 des Gesetzes 14/2013)

Wenn Sie sich außerhalb Spaniens befinden, aber kein Schengen-Visum für die Einreise nach Spanien benötigen, ist es besser, in das Land zu kommen und das Verfahren direkt in der zweiten Phase zu beginnen, die wir im Folgenden erläutern.

4.2.- Antrag auf Zulassung

Diese Phase wird anhand von Fragen und Antworten erläutert, da dies das Verständnis erleichtert.

4.2.1 – Wo kann man sich bewerben?

Die Aufenthaltsgenehmigung für Investitionen in Spanien wird bei der Abteilung für Großunternehmen und strategische Kollektive (UGE-CE) beantragt und von der Generaldirektion für Migration erteilt (Artikel 76.1 des Gesetzes 14/2013).

Das UGE-CE hat seinen Sitz in Madrid und der Antrag wird „auf telematischem Wege“ eingereicht (Artikel 76.1 des Gesetzes 14/2013). Als Anwälte, die sich auf die Bearbeitung von Anträgen auf ein Goldenes Visum spezialisiert haben, können wir Ihren Antrag daher unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort in Spanien stellen.

4.2.2.- Wie lange hat die UGE-CE Zeit zu entscheiden?

Gemäß Artikel 76.1 des Gesetzes 14/2013 „beträgt die maximale Frist für eine Entscheidung 20 Tage ab der elektronischen Übermittlung des Antrags an die zuständige Stelle zur Bearbeitung“.

Einer der Hauptvorteile dieses Verfahrens besteht darin, dass die Genehmigung als stillschweigend erteilt gilt, wenn über den Antrag nicht innerhalb dieser Frist entschieden wird“ (Artikel 76.1 des Gesetzes 14/2013). Mit anderen Worten: Wenn über Ihren Antrag nicht rechtzeitig entschieden wird, wird er von Rechts wegen bewilligt, und die öffentliche Verwaltung kann keinen Ablehnungsbescheid erlassen (wenn sie dies doch tut, wäre dies rechtswidrig und der Bescheid könnte als rechtswidrig aufgehoben werden).

4.2.3. Was kann im Falle einer Ablehnung getan werden?

Die Tatsache, dass die EC-ECU Ihren Antrag ablehnt, bedeutet nicht, dass alles verloren ist. Denn innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung kann beim Generalsekretär für Einwanderung und Auswanderung ein Rechtsbehelf eingelegt werden. All dies in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Artikel 121 und 122 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen.

Wenn die Entscheidung über die Berufung nicht positiv ausfällt, kann innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Entscheidung eine verwaltungsrechtliche Berufung beim Obersten Gerichtshof gemäß den Bestimmungen von Artikel 46 ff. des Gesetzes 29/1998 vom 13. Juli zur Regelung der verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten eingelegt werden.

7) spanien goldenes visum brexit

Das Goldene Visum ist ein Verfahren, das nur für nicht-europäische Nicht-Einwohner gilt. Daher konnten britische Staatsangehörige vor dem Brexit keinen Aufenthalt in Spanien über das Goldene Visum erhalten.

Da die Briten nach dem Brexit nicht mehr als europäische Staatsbürger gelten, können sie ihr Aufenthaltsvisum und ihre Aufenthaltsgenehmigung hier in Spanien über das Goldene Visum erhalten.

8) goldenes visum für spanien

Kann ich mit einem Goldenen Visum für Spanien in Europa reisen?

Ja, mit einem Goldenen Visum für Spanien können Sie und Ihre Familienangehörigen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für maximal 90 Tage ohne Visum in den Schengen-Raum reisen. Für die europäischen Länder außerhalb des Schengen-Raums gelten jedoch eigene Visabestimmungen, so dass die Reisefreiheit nicht immer gewährleistet ist.

Haben Sie genauere Fragen? Wir beantworten sie auch

9) Goldenes Visum Spanien - muss ich Steuern zahlen?

Wenn Sie keinen Vollzeitwohnsitz in Spanien haben, müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. Sie gelten nur dann als Einwohner, wenn Sie mehr als die Hälfte des Jahres (mehr als 183 Tage) dort leben.

Unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus müssen Sie jedoch, wenn Sie eine Immobilie in Spanien gekauft haben, die entsprechenden Steuern, wie z. B. Gemeinde- und Einkommenssteuer, zahlen.

Wenn Sie keinen Vollzeitwohnsitz haben, müssen Sie 24,75 % auf Mieteinnahmen oder andere in Spanien erzielte Einkünfte zahlen.

10) Wie lange kann ich mit einem Goldenen Visum in Spanien bleiben

Das Goldene Visum für Spanien ist zunächst für ein Jahr gültig. Danach können Sie die Umwandlung Ihres Visums in eine Aufenthaltserlaubnis für Investoren beantragen und eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von zwei Jahren erhalten.

Die Aufenthaltserlaubnis, die Sie durch die Investition erhalten, ist zwei Jahre lang gültig. Danach können Sie ihn alle zwei Jahre unbegrenzt verlängern, solange Sie die Investition aufrechterhalten haben

Wenn Sie sich wirklich entschließen, in Spanien zu leben, können Sie nach fünf Jahren Aufenthalt in Spanien mit einer zweijährigen Aufenthaltserlaubnis eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung mit dem Goldenen Visum gibt es keine Aufenthaltsanforderungen. Sie müssen nur nach Spanien reisen, wenn Sie eine Verlängerung beantragen müssen.

Wenn Sie jedoch einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen wollen, müssen Sie mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen in Spanien leben (mindestens sechs Monate pro Jahr). Wenn Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen wollen, müssen Sie mindestens zehn Jahre in Spanien leben.

Regel

11) Vorteile des goldenen Visums für Spanien

Einige der Vorteile des Goldenen Visums für Spanien sind

– Sie und Ihre Familienangehörigen erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Spanien leben können.

– Sie und Ihre Familienangehörigen können ohne Visum für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in alle Länder der Schengen-Zone reisen.

– Sie müssen nicht in Spanien leben, um Ihr Goldenes Visum zu verlängern.

– Wenn Sie in Spanien leben, haben Sie nach fünf Jahren das Recht auf Daueraufenthalt.

– Sie können die spanische Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren Aufenthalt (oder weniger, je nach internationalen Verträgen) beantragen.

– Sie und Ihre Familienangehörigen können das spanische Gesundheits- und Bildungssystem in Anspruch nehmen.

12) goldenes visum spanien reisepass

Die Beantragung des Goldenen Visums erfordert keine Änderung Ihres Reisepasses. Der Reisepass ist immer an die Staatsangehörigkeit gebunden, so dass der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Aufenthaltstitels nichts an der Staatsangehörigkeit ändert, es sei denn, Sie möchten nach mehreren Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis die spanische Staatsangehörigkeit erwerben.

In diesem Fall können Sie (bei einem Aufenthalt von zwei, fünf oder zehn Jahren in Spanien) freiwillig die spanische Staatsangehörigkeit beantragen und Ihren Pass ändern lassen.

13) goldenes visa spanien gegen portugal

Die Programme „Goldenes Visum“ in Spanien und „Goldenes Visum“ in Portugal sind sehr ähnlich, es gibt jedoch Unterschiede in Bezug auf die Fristen und die vorzulegenden Unterlagen.

  1. die Vorteile von beidem:
    1. dank der Freizügigkeit 26 Länder des Schengen-Raums besuchen.
    2. Recht auf Leben, Arbeit und Studium.
    3. Es soll sowohl dem Antragsteller als auch seiner Familie zugute kommen.
    4. Einfache Anwendung.

 

  1. die Anwendungszeit:
    1. Spanien: maximal 20 Arbeitstage.
    2. Portugal: 3 bis 6 Monate.

 

  1. Verleihung der Staatsangehörigkeit:
    1. Spanien: je nach Fall in 2, 5 oder 10 Jahren.
    2. Portugal: nach 5 Jahren Aufenthalt.

 

  1. Dauer des Aufenthalts:
    1. Die Anforderungen Spaniens sind flexibel. Für die Aufrechterhaltung des Goldenen Visums ist kein Wohnsitz erforderlich. Sie müssen nur einmal im ersten Jahr zur Erfassung der biometrischen Daten nach Spanien reisen und einmal bei jeder Verlängerung der Genehmigung.
    2. In Portugal gilt eine Mindestanforderung von 7 Tagen im ersten Jahr und danach nicht weniger als 14 Tage alle zwei Jahre.

 

  1. Besteuerung:
    1. Spanien: 24,75 % Steuer auf Gewinne.
    2. Portugal: Freistellung.

 

Das portugiesische Goldene Visum bietet den größtmöglichen Vorteil für einen Steueraufenthalt. Ausländische Investoren, die beabsichtigen, in Portugal zu leben, können von der portugiesischen Steuerregelung für Nichtwohnsitzinhaber (Non-Habitual Residence Tax Regime, RNH) profitieren, die ihren Inhabern Steuerbefreiungen für bis zu zehn Jahre gewährt. Zu den Steuerbefreiungen gehören Einkünfte aus Renten, abhängiger und selbständiger Arbeit, Kapital, Immobilieneinkünfte, Kapitalgewinne und geistiges oder gewerbliches Eigentum. Die portugiesische Grunderwerbssteuer ist auch für ausländische Investoren, die sich in Portugal niederlassen wollen, sehr vorteilhaft, da sie am Ende die gleichen Steuersätze zahlen wie Einheimische.

In Spanien werden Anleger mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert, wenn sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien leben. Bei nicht ansässigen natürlichen Personen wird ein Steuersatz von 24,75 % auf im Land erwirtschaftete Einkünfte, z. B. Mieteinnahmen, erhoben.

14) goldenes visum spanien kosten

Die Kosten für das Goldene Visum stehen im Verhältnis zum Wert des Erwerbs der Immobilie, der Aktien, der Wertpapiere oder der öffentlichen Schulden.

Zu diesen Kosten kommen noch die Verwaltungsgebühren hinzu: Das Visum kostet 80,-€, der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis 71,81,-€.

15) goldenes visa spanien hypothek

Kann ich eine Hypothek verwenden, um ein goldenes spanisches Visum zu erhalten?

Nein, Sie werden kein Goldenes Visum erhalten können, wenn Sie eine Hypothek für eine Immobilie in Spanien aufnehmen, zumindest nicht für die Mindestanforderungen. Sie müssen eine Zahlung von mindestens 500.000 Euro vollständig aus eigenen Mitteln leisten, aber für alles, was darüber hinausgeht, können Sie eine Hypothek oder eine Finanzierung in Anspruch nehmen.

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