Wenn ein Verfahren wegen Bauverstoß eröffnet wird, ist die Folge nicht nur, dass die Verantwortlichen die städtebauliche Legalität und die gestörte physische Realität widerherstellen müssen (indem sie entweder die Legalisierung oder die – freiwillige oder nicht freiwillige – Demolierung vornehmen. Die Verwaltung hat nämlich ein Sanktionsrecht und kann Geldtrafen gegen diese Zuwiderhandelnden erheben, die in einigen Fällen sehr erheblich sind (art. 186 LUIB).
Dieses Verfahren wird von der sogenannten Agentur für den Territorium-Schutz, welche eine autonome öffentliche Einrichtung des Inselrates von Mallorca ist, durchgeführt; aber um diese Betreibungen zu erleichtern, hat diese Einrichtung ein Kooperationsabkommen für die Dauer von 4 Jahre, mit der Steuerbehörde der Balearischen Inseln gezeichnet, bezüglich der Eintreibung von allen Einnahmen aus den Verfahren wegen Bauverstöße, d.h. sowohl der Geldstrafen die sich aus dem Verstoß ergeben, wie auch der Kosten, welche die Agentur für den Territorium-Schutz hat, wenn der Zuwiderhandelnde die notwendigen Bauarbeiten für die Wiederherstellung der städtebaulichen Legalität oder der gestörten physische Realität nicht freiwillig durchführt.
Als im Immobilien- und Baurecht auf Mallorca und Ibiza spezialisierte Rechtsanwälte ist unser Ziel Euch auf dem Laufenden zu halten über alle Neuigkeiten in unserem Sektor, und das sind nicht wenige. Wir werden die Folgen dieses Abkommens genau studieren und, werden feststellen, ob tatsächlich die Strafverfahren gegen baurechtliche Zuwiderhandelnde zunehmen oder nicht.