Wer in eine Immobilie ab 500.000 Euro oder Kapital in Spanien investiert kann eine Golden Visa-Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erhalten.
Damit erleichtert Spanien neben anderen EU-Ländern wie Großbritannien, Niederlande, Österreich sowie Malta, Portugal und Griechenland, die Einreise und den Aufenthalt für ausländische Investoren, die nicht aus der Europäischen Union komme

Mit dem Visum, das sogenannte Golden Visa, erhält man nicht automatisch die Arbeitserlaubnis, ebenso ist der Golden-Visa-Inhaber nicht dazu verpflichtet sich im Land aufzuhalten, lediglich muss er Spanien einmal im Jahr besucht haben. Ein besonderer Anreiz: Der Erhalt des sogenannten Golden Visa in Spanien ermöglicht auch das freie Reisen und Aufenthalt in den Ländern der Schengenzone von bis zu drei Monaten im Halbjahr. Zu den Schengen-Staaten gehören die Mehrheit der EU-Länder außer Großbritannien, Irland und Zypern. Vor allem Russen, Südafrikaner, Chinesen, aber auch immer mehr US-Amerikaner zeigen ein großes Interesse an Aufenthaltstiteln in Europa, vor allem in Spanien, Mallorca und Ibiza. Seit Inkrafttreten des Gesetzes 14/2013 (insbesondere Artikel 61 bis 67) zur Unterstützung der Unternehmer und Internationalisierung haben mehr als 80 Auslandsinvestoren zwischen September 2013 und Mai 2014 einen „Goldenen Pass“ für Spanien beantragt und erhalten.

Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage für das Golden Visa und die Abwicklung von Golden Visa-Anträgen in der Rechtsanwaltskanzlei Bufete Frau auf Mallorca und Ibiza stellen wir hier im Überblick häufig gestellten Fragen (FAQ) des Golden Visa zusammen.

INVESTITION

Was muss investiert werden?

  • Es muss in Immobilien mit einem Mindestbetrag von 500.000 Euro investiert werden. Es kann in mehrere Immobilien investiert werden.

Um welche Immobilien handelt es sich?

  • Es kann in Immobilien für Wohn- oder Gewerbezwecke (z.B. Lokale und Büros) investiert werden. Die Voraussetzung ist immer, dass der Mindestkaufwert bei über 500.000 Euro liegt und die Immobilie lasten- und steuerfrei ist.

Welche weiteren Investitionen gelten?

Neben hochwertigen Immobilien kann für die Erlangung des Golden Visa auch Kapital als Investition gelten wie folgt:

  • Aktien oder Gesellschaftsanteile spanischer Firmen im Werte von 1.000.000 €
  • Bankeinlagen in spanischen Finanzinstituten von 1.000.000 €
  • spanische Staatsschuldseine von 2.000.000 €
  • Investition in eine Firmengründung, die wichtige wissenschaftliche und technologische Neuerungen mit sich bringt, von großem wirtschaftlichem Interesse für Spanien ist und für Arbeitsplatzschaffung sorgt.
DAUER DES VISUMS UND AUFENTHALTSERLAUBNIS

Wie lange ist die Dauer des Visums?

  • Das Visum, das aufgrund einer Investition erlangt wurde, gilt für ein Jahr.

Was passiert danach?

  • Nach Erhalt des Visums kann eine Aufenthaltsgenehmigung für 2 Jahre beantragt werden, die nach Ablauf um weitere 2 Jahre verlängert werden kann.

Für wen gelten das Visum und die Aufenthaltsgenehmigung?

  • Das Visum und die Aufenthaltsgenehmigung gelten für den Antragsteller, Ehegatten oder Ehegattin, Kinder unter 18 Jahren und nachweislich pflegebedürftige Familienangehörige.
VORRAUSSETZUNGEN

Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung erfüllt werden?

  • Erlangung der NIE-Nummer ( Ausländeridentifikationsnummer)
  • getätigte Investitionen wie oben beschrieben
  • Bescheinigung des Grundbuchamtes über Eigentum und Lastenfreiheit der Immobilie.
  • Nachweis darüber, dass genügend finanzielle Mittel für den Unterhalt des Antragsstellers & Familienmitglieder zur Verfügung stehen.
  • Kontoinhaber eines spanischen Bankkontos auf das Beträge für den cAntragsteller und für jedes weitere Familienmitglied überwiesen werden müssen, zuzüglich 100 % des öffentlichen Einkommensindikators (IPREM)
  • Nicht illegal in Spanien eingereist zu sein
  • Inhaber einer spanischen Krankenversicherung
  • keine Vorstrafen in Spanien, im Herkunftsland oder im Land, indem sich der Antragsteller in den letzten fünf Jahren aufgehalten hat
  • Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung

An wen kann ich mich für das Golden Visa wenden? Die erste Anlaufstellte sind spanische Konsulate und Botschaften in Ihrem Herkunftsland. Für ein „Golden Visa-Antrag“ auf Mallorca, Ibiza und Spanien können Sie sich direkt an Bufete Frau wenden.

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